Als Schüler oder Student ist man ohnehin immer knapp bei Kasse. Ein Ferienjob ist notwendig, um den Geldbeutel zu füllen und sich Dinge leisten zu können, für die Eltern ihr Geld nicht ausgeben wollen oder können oder für die sie einfach nicht genug Taschengeld haben.
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Vorteile von Ferienjobs
In erster Linie geht es natürlich um Geld. Aber Ferienjobs sind auch eine ausgezeichnete Gelegenheit für junge Menschen, erste Eindrücke und Erfahrungen in der Arbeitswelt zu sammeln. Das beginnt schon bei der Arbeitssuche, seriöse Angebote müssen von zweifelhaften unterschieden werden. Und ein Job muss erst einmal gefunden werden. Wie stelle ich mich vor und wie läuft ein Vorstellungsgespräch ab? Welche Unterlagen verlangt ein potenzieller Arbeitgeber von mir?
Immer pünktlich bei der Arbeit zu erscheinen und seine Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen, erfordert Disziplin. All diese Erfahrungen werden dem Schüler später von Nutzen sein.
Außerdem ist es auch ein gutes Gefühl für die Eltern, wenn sie sehen, wie ihr Kind unabhängiger wird und Verantwortung übernimmt. Es ist für junge Leute in der Pubertät allzu leicht zu unterschätzen, wie lange und hart man für Geld arbeiten muss. Die Schüler lernen, besser mit Geld umzugehen und überlegen es sich zweimal, bevor sie ihr hart verdientes Geld aus dem Fenster werfen.
Wie viel kann ich bei einem Ferienjob verdienen?
Es gibt keine Obergrenzen für das, was Studierende in einem Ferienjob verdienen können! Studierende und Eltern müssen dies mit dem Arbeitgeber aushandeln! Aber Vorsicht ist für Studierende und ihre Eltern geboten, wenn die Höchstgrenzen überschritten werden. So kann z.B. nur ein Euro über dem jährlichen Höchstbetrag von 8004,- € (Stand 2020) zu einer Rückforderung des gesamten Kindergeldes pro Jahr führen. Dies gilt es unbedingt zu vermeiden.
Ferienjobs sind grundsätzlich von der Sozialversicherung, d.h. von der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie von der Kirchensteuer befreit. Im sogenannten Minijob wird nur eine Pauschale gezahlt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für den Studenten eine Unfallversicherung abzuschließen. Dies gilt auch für Privatpersonen, die Schüler z.B. zum Babysitten oder im Haushalt beschäftigen. Es lohnt sich also, nachzufragen. Schüler mit einem höheren Einkommen sind steuerpflichtig. Dies ist meist der Fall wenn die Grenze des Minijobs überschritten wird. In vielen Fällen wird durch die Steuererklärung aber ein Teil zurückerstattet. Es gibt viele Details zu beachten, die im Vorfeld mit der Krankenkasse und eventuell dem Finanzamt geklärt werden sollten, um unfreiwillige Verluste zu vermeiden.
Bei all dieser Arbeit sollten Eltern wie auch Schüler nicht aus den Augen verlieren, dass die Schule immer im Vordergrund steht und die Ferien auch eine Zeit der Entspannung sein sollen. Die Schülerinnen und Schüler werden im späteren Leben dauerhaft genug arbeiten müssen. Deshalb ist es sinnvoll, den Betrag nicht zu übertreiben.
Beliebte Ferienjobs für Schüler und junge Menschen
Folgende Jobs sind typisch und erfordern nur eine geringe Einarbeitungszeit:
- Zeitungen ausliefern, der Klassiker
- Babysitting
- Hilfe in einer Eisdiele
- Gartenarbeit für die Nachbarn
- Hilfe im Supermarkt
- Hilfe für Fast-Food-Ketten
- Führen Sie den Hund von Freunden und Verwandten aus
- Einkaufen für ältere Menschen in der Nachbarschaft
- Kellnern im Restaurant
- Youtube oder Social Media (Achtung, dies ist oft schwerer als man denkt)
- Erntehelfer
- Arbeit im elterlichen Betrieb oder in der Gesellschaft von Verwandten und Bekannten
Oft hilft auch einfach ein Blick in die lokale Zeitung oder in die Job Gesuche zum Beispiel von Quoka.de
Ferienjob für Schüler – was sagt der Gesetzgeber
Aber nicht jeder Student kann die Arbeit machen, die er oder sie bevorzugt. Ferienjobs unterliegen dem Jugendarbeitsschutzgesetz und unterliegen einigen wichtigen Einschränkungen. Sie dienen dem Schutz des Jugendlichen, damit es nicht zu körperlichen und psychischen Schäden durch zu frühe Arbeit kommen kann. Das Mindestalter für einen Ferienjob beträgt 13 Jahre. Der Gesetzgeber sieht vor, dass Jugendliche im Alter von 13 und 14 Jahren maximal zwei Stunden täglich und nur mit Zustimmung der Eltern und bei leichter Arbeit, wie z.B. Zeitungszustellung, arbeiten dürfen.
Ab dem Alter von 15 Jahren werden die Regeln gelockert. Die Schüler / Studenten dürfen dann vier Wochen pro Jahr während der Ferien auf der Grundlage einer 5-Tage-Woche, d.h. 20 Arbeitstage, arbeiten. Die maximale Arbeitszeit pro Tag ist auf acht Stunden begrenzt. Vierzig Stunden pro Woche dürfen nicht überschritten werden. Ab 18 Jahren sind 50 Arbeitstage pro Jahr erlaubt, alles darüber hinaus unterliegt nicht mehr den Bedingungen eines Ferienjobs.
Jugendschutz und Arbeitsrecht gilt auch bei Ferienjobs
Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass junge Menschen im Alter von 15 bis 17 Jahren nur zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten dürfen, mit Ausnahmen, z.B. im Gaststättengewerbe. Zwischen den Arbeitstagen muss der Arbeitgeber eine Ruhezeit von 12 Stunden gewähren. Ferienjobber haben natürlich auch Anspruch auf Pausen. Damit unterscheiden sie sich natürlich nicht von anderen Arbeitnehmern. Mindestens eine halbe Stunde bei einer Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden pro Tag, ab acht Stunden sogar 60 Minuten Pause.
Bitte beachten Sie, dass im Zweifel der Steuerberater konsultiert werden sollte. Wir können und wollen hier keine rechtssichere Auskunft geben, da sich Sachverhalte über die Jahre auch ändern können.