Kinder sind die Zukunft der Familie. Von ihrem ersten Atemzug an achtet man darauf, dass sie gut behütet und sicher aufwachsen. Alle Möglichkeiten, die das bevorstehende Leben für sie bereithält, sollen voll und ganz ausgeschöpft werden können.
Doch was, wenn den Eltern oder dem Kind unerwartet etwas zustößt oder es bereits von Geburt an unter einer Fehlbildung leidet, die sein gesamtes Leben beeinträchtigen wird? Vor Unfällen, Krankheiten und Fehlbildungen kann selbst die liebevollste Erziehung nicht schützen.
Noch während der Schwangerschaft ist es sinnvoll, sich Gedanken über mögliche Versicherungen für das Kind und sich selbst zu machen, damit den Kindern im Ernstfall ein sorgenfreies Leben beschert werden kann. Dabei sollte man neben der Krankenkasse, Leben- und Todesfallversicherungen vergleichen, um sicherzugehen, dass die Familie im Fall des Falles bestens abgesichert ist.
Inhaltsverzeichnis
Auch Eltern sind nicht vor dem Ernstfall geschützt
Um das Thema Tod und Absicherung macht man sich in den meisten Fällen nur Gedanken, wenn es dafür auch einen Anlass, wie einen Unfall oder einen Krankheitsfall gibt. Deshalb befassen sich auch die wenigsten frühzeitig mit Lebens- oder Todesfallversicherungen. Doch genau das sollte man tun, um bestens vorzusorgen.
Im Regelfall bringt man eine Lebens- oder Todesfallversicherung mit Personen im Erwachsenenalter in Verbindung. Doch was geschieht, wenn Eltern plötzlich invalide werden oder durch einen unvorhersehbaren Unfall sterben? Oder was passiert, wenn dem Kind etwas zustößt.
Um dem Kind eine finanziell sorgenfreie Zukunft zu sichern, sollten Eltern sich frühst möglich versichern lassen.
Die Lebensversicherung – Welche Möglichkeiten bietet sie?
Lebensversicherung ist der Überbegriff für Versicherungen, die auf die finanzielle Absicherung von Risiken sowie den Aufbau von Kapital abzielen. Bei einer Lebensversicherung werden oft Risiko- und Sparkomponenten vereint. Abgeschlossen werden die Lebensversicherungen im Rahmen der Säule 3a (gebundene Vorsorge) oder der Säule 3b (freie Vorsorge).
Man unterscheidet drei Arten der Lebensversicherungen:
- Kapitalgebundene Lebensversicherung
- Gemischte Lebensversicherung
- Fondsgebundene Lebensversicherung
Eine solche Versicherung schützt im Falle von Invalidität oder Tod und bietet so finanzielle Sicherheit in schweren Zeiten.
Lebensversicherung für Kinder
Im Fokus der Lebensversicherung steht die Absicherung bestimmter Risiken. Darunter fallen Invalidität und Tod. Auch Kinder müssen im Falle einer Invalidität durch Krankheit oder einen Unfall abgesichert sein, um weiterhin positive Aussichten auf die Zukunft zu haben.
Allerdings ist hier die klassische Risikolebensversicherung nicht die richtige Wahl, da Kinder nicht zum Einkommen der Familie beitragen. Stattdessen sollte der Fokus auf eine Versicherung gelegt werden, die das Risiko einer Invalidität abdeckt.
Bei einer Invaliditätsversicherung wird dem invaliden Kind jeden Monat eine festgelegte Summe ausgezahlt. Invalidität hat erhebliche Auswirkungen auf den Alltag einer Familie, welche nicht unterschätzt werden dürfen: Oftmals muss ein Elternteil seine Erwerbstätigkeit stark einschränken oder sie sogar ganz aufgeben, das Kind benötigt durchgängige Pflege und Betreuung und gegebenenfalls müssen Umbauten am Zuhause zur Erleichterung des Alltags durchgeführt werden.
All diese Aspekte können mit einer Invaliditätsversicherung abgedeckt werden. Die staatliche Invaliditätsversicherung (IV), welche im Falle von Invalidität eine IV-Rente auszahlt, ist im Wesentlichen unzureichend. Sie sichert lediglich das Existenzminimum ab und beinhaltet nicht genügend finanzielle Unterstützung für besondere Betreuung des Kindes, benötigte Hilfsmittel oder bauliche Maßnahmen.
Kinder-Invaliditätsversicherung
Der Vorteil der Kinder-Invaliditätsversicherung ist, dass sie auch im Erwachsenenalter noch zahlt. Die Auszahlung erfolgt ein Leben lang und ermöglicht dem betroffenen Kind somit ein möglichst unbeschwertes und angenehmes Leben.
Allerdings sollte darauf geachtet werden, dass auch Krankheitsfolgen Bestandteil der gewählten Police sind. Einige Invaliditätsversicherungen zahlen nämlich nur dann, wenn die Invalidität durch einen Unfall bedingt ist. Bei Invalidität durch Krankheit bleibt die finanzielle Unterstützung aus.
Abgeschlossen werden sollte die Versicherung so früh wie möglich, da eine nachträgliche Absicherung gegen Invalidität im Eintrittsfall nicht mehr möglich ist. Hier gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht.
Auch Eltern müssen abgesichert sein
Ein invalides Kind stellt eine große Veränderung des gewohnten Alltags dar und kann viele Hürden mit sich bringen. Erkrankt zusätzlich auch noch ein Elternteil oder kommt es zum Todesfall, ist die Belastung doppelt so hoch.
Aber auch, wenn das Kind gesund bleibt, sollten die Eltern abgesichert sein, damit die Familie finanziell nicht unter den Folgen einer Invalidität oder eines Todesfalls leiden muss.
Deshalb sollte nicht nur das invalide Kind abgesichert sein, sondern auch die Eltern. Die Risikoversicherung unterstützt die Familie im Todesfall oder bei Erwerbsunfähigkeit. Diese zusätzliche Absicherung ist wichtig, um schweren Folgen der doppelten Belastung standzuhalten.
Die Hinterbliebenen finanziell absichern mit der Todesfallversicherung
Die Todesfallversicherung ist eine reine Risikoversicherung, gehört also zu den Lebensversicherungen. Eine solche Versicherung greift nur im Todesfall des/der Versicherten. Dann wird den Hinterbliebenen eine bestimmte Summe ausgezahlt. Sinnvoll ist eine Todesfallversicherung besonders dann, wenn die Hinterbliebenen finanziell abhängig von der versicherten Person sind.
Im Rahmen der gebundenen Säule 3a ist vorgeschrieben, welche Angehörigen begünstigt werden können. Darunter fallen Ehegatt*innen, eingetragene Partner*innen, Nachkommen, Eltern, Geschwister, übrige Erb*innen und auch Kinder.
Verstirbt das der Hauptverdiener der Familie, ist die finanzielle Absicherung der Familie in Gefahr. Mithilfe der Todesfallversicherung kann das gemeinsame Eigenheim oder die Ausbildung der Kinder weiterhin bezahlt werden. Dazu kommt, dass eingezahlte Beträge im Rahmen der Säule 3a von der Einkommensteuer abgezogen werden können.
Mit der freien Säule 3b hingegen können Versicherte die begünstigten Personen im Todesfall komplett frei wählen.
Um herauszufinden, welches Angebot am besten zur eigenen Lebenssituation passt, sollten verschiedene Todesfallversicherungen verglichen werden.
Bereits vor der Geburt abgesichert sein
Kinder müssen in der Regel ab ihrer Geburt krankenversichert sein. Daher sollten sich werdende Eltern noch während der Schwangerschaft um die Krankenversicherung ihres ungeborenen Kindes kümmern.
Allerspätestens drei Monate nach der Geburt müssen Kinder bei der Krankenkasse angemeldet sein.
Fazit: Mit der richtigen Versicherung Kindern ein unbeschwertes Leben ermöglichen
Über den Ernstfall macht sich niemand gerne Gedanken. Allerdings sollten sich Eltern bereits während der Schwangerschaft um die Versicherungen ihres Kindes kümmern, um im Todesfall oder bei Invalidität finanzielle Sicherheit bieten zu können.
Da die Leistungen der staatlichen Invaliditätsversicherung (IV) nicht ausreichen, sollten Kinder zusätzlich mit einer Invaliditätsversicherung abgesichert sein. Hierbei handelt es sich um eine Lebensversicherung, die die Kinder ein Leben lang finanziell unterstützt.
Auch Eltern sollten für den Ernstfall eine Todesfallversicherung abschließen. So sind Kinder nach dem Verlust ihrer Eltern zumindest finanziell abgesichert. Das ausgezahlte Geld kann etwa genutzt werden, um das Eigenheim zu halten oder die Ausbildung zu finanzieren.